Alle Aussteller erkennen mit ihrer Meldung die VDH-Zuchtschau-Ordnung an.
Bissige, kranke, krankheitsverdächtige, mit Ungeziefer behaftete und missgebildete Hunde sowie Hündinnen, die läufig oder sichtlich trächtig oder in der Säugeperiode oder in Begleitung ihrer Welpen sind, dürfen nicht in das Zuchtschaugelände eingebracht werden. Sie sind von einer Bewertung ausgeschlossen. Dennoch zuerkannte Titel und Titel-Anwartschaften können aberkannt werden, wenn die Umstände, die eine Bewertung ausschließen, offenbar werden. Die Entscheidung über ein Einbringen im Ausnahmefall steht allein der Zuchtschauleitung oder einem von ihr eingesetzten Kontrollorgan zu. Diese hat auf den Bewertungsvorgang keinen Einfluss. Wer kranke Hunde in eine Zuchtschau einbringt, haftet für die daraus entstehenden Folgen (§ 7 Nr. 2).
Hunde, die sich auf einer Zuchtschau als bissig oder unangemessen aggressiv gegenüber Menschen oder anderen Hunden erwiesen haben, können mit einem befristeten oder unbefristeten Ausstellungsverbot für alle vom VDH geschützten Zuchtschauen belegt werden. (§ 7 Nr. 4) Näheres regelt § 31.
Die Eigentümer der ausgestellten Hunde haften für alle Schäden, die durch ihre Hunde angerichtet werden ( § 11).
Jede Form von “double handling”, d. h. der Versuch oder die Durchführung einer Beeinflussung des zu bewertenden Hundes von außerhalb des Ringes ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen können die betreffenden Hunde von einer Bewertung ausgeschlossen werden (§ 12 Nr. 5).
Formwertnoten und Beurteilungen:
Bei allen Zuchtschauen können folgende Formwertnoten vergeben werden (§ 18):
Vorzüglich (V)
Sehr Gut (SG)
Gut (G)
Genügend (Ggd)
Disqualifiziert (Disq)
Die vier besten Hunde einer Klasse sind zu platzieren, sofern diese mindestens die Formwertnote “Sehr Gut” erhalten haben (§ 19 Nr. 1).
Anwartschaften auf den Titel “Deutscher Champion (VDH)” und”Deutscher Champion (Klub)” können in der Zwischenklasse, Championklasse und offenen Klasse an den erstplatzierten Rüden und die erstplatzierte Hündin vergeben werden, sofern diese mit “V” bewertet wurden.
Für den zweitplatzierten Rüden und die zweitplatzierte Hündin einer Klasse kann eine Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels “Deutscher Champion (VDH)” bzw. “Deutscher Champion (Klub)” war.
Anwartschaften auf den Titel “Deutscher Jugend-Champion (VDH)” und “Deutscher Jugend-Champion (Kub)” können in der Jugendklasse an den erstplatzierten Rüden und die erstplatzierte Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote (bei Kromfohrländern “V”) vergeben werden.
Für den zweitplatzierten Rüden und die zweitplatzierte Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote kann eine Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels “Deutscher Jugend-Champion (VDH)” bzw. “Deutscher Jugend-Champion (Klub)” war.
Anwartschaften auf den Titel “Deutscher Veteranen-Champion (VDH)” und “Deutscher Veteranen-Champion (Klub)” können in der Veteranenklasse an den erstplatzierten Rüden und die erstplatzierte Hündin vergeben werden.
Für den zweitplatzierten Rüden und die zweitplatzierte Hündin kann eine Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im besitz des Titels “Deutscher Veteranen-Champion (VDH)” bzw. “Deutscher Veteranen-Champion (Klub)” war.
Die Vergabe der Anwartschaften liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaften besteht nicht.
Dass unsere Rasse in Deutschland nur von einem VDH-Verein verwaltet wird, hat den großen Vorteil, dass alle zuchtrelevanten Informationen zentral zusammenlaufen. In regelmäßigen Abständen...







